Betriebliche Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist für deutsche Bürger wichtiger denn je. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der privaten Vorsorge spielt dabei auch die betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Neben dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge können hier sogar steuerliche Vorteile genutzt werden, denn die Beiträge werden dem Bruttolohn entnommen. Für die betriebliche Altersvorsorge können verschiedenen Formen genutzt werden.
Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge bzw. BAV. Jeder Arbeitnehmer hat dabei die Möglichkeit, Teile seines Gehalts in eine vom Arbeitgeber organisierte betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Die wohl am häufigsten genutzte Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Hierbei schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Renten- oder Lebensversicherung ab, die Beiträge werden entweder vom Arbeitnehmer allein oder aber zusammen mit dem Arbeitgeber aufgebracht. Seit einigen Jahren haben Arbeitnehmer sogar ein Anrecht darauf, dass der Arbeitgeber eine solche Direktversicherung anbietet.
Neben der Direktversicherung kann die betriebliche Altersvorsorge aber auch als Pensionsfonds oder Pensionskasse abgeschlossen werden. In diesen Fällen erhalten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Vorsorgeleistung. In der Regel werden die Beiträge hier allein durch den Arbeitgeber erbracht.
Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge im eigenen Unternehmen möglich ist, kann beim Vorgesetzten erfragt werden.
