Pensionskasse
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nutzen können. Eine dieser Möglichkeiten ist die Altersvorsorge Pensionskasse. Diese Form der Altersvorsorge ist unabhängig von einer staatlichen Förderung und kann wahlweise von allen Arbeitnehmern, die die betriebliche Altersvorsorge anbieten wollen, genutzt werden.
Versicherungsnehmer ist bei der Altersvorsorge Pensionskasse immer der Arbeitgeber, der diese Form der Altersvorsorge anbietet. Der Arbeitnehmer hingegen ist versicherte Person und hat im Alter dann Anspruch auf die Versorgungsleistungen und eine monatliche Rentenzahlung. Während der Betriebszugehörigkeit bietet die Pensionskasse unter anderem aber auch einen Schutz im Todesfall sowie bei Berufsunfähigkeit. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen dann eine fest vereinbarte Todesfallsumme, die sofort ausgezahlt wird. Sollten Sie berufsunfähig werden, leistet die Pensionskasse zusätzlich eine monatliche Rentenzahlung.
Die Beitragszahlung für die Altersvorsorge Pensionskasse kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. So gibt es zum einen die Möglichkeit, dass Sie die Gehaltsumwandlung nutzen und direkt Bruttobeiträge aus Urlaubs- oder Sonderzahlungen investieren. Aber auch die Finanzierung durch Ihren Arbeitgeber bzw. Mischformen hierzu sind möglich. Sollte Ihr Arbeitgeber die Altersvorsorge Pensionskasse anbieten, kann er Sie sicher über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.
Um die staatliche Förderung in Form der Riester-Rente jedoch nutzen zu können, müssen Sie einen derartigen Vertrag abschließen, der von Banken, Versicherungen und Finanzberatern verschieden angeboten wird.
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