Riester Direktversicherung

Unter einer Direktversicherung versteht man eine betrieblich geförderte Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert, der Arbeitnehmer hingegen ist lediglich versicherte Person. Bei der Beitragsgestaltung gibt es große Freiheiten, je nach Unternehmen beteiligt sich der Arbeitgeber sogar an den Beiträgen, wodurch die spätere Rente für den Arbeitnehmer deutlich höher ausfällt.

Vielfach wird im Rahmen einer Direktversicherung ausschließlich die Lebens- oder die Rentenversicherung gewählt. Sie bietet dem Arbeitnehmer am Ende der Laufzeit die Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder der Umwandlung des Kapitalbetrages in eine lebenslange Rente.

Seit einiger Zeit ist es aber auch möglich, die Riester Direktversicherung zu wählen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber abschließt. Die Beiträge werden jedoch meist ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert. Durch die Riester Direktversicherung ist es den Arbeitnehmern möglich, sowohl die staatliche Förderung der Riester-Rente als auch deren steuerliche Vorteile zu nutzen.

In den meisten Fällen ist die Riester Direktversicherung mit einer flexiblen Ansparphase ausgestattet, in der die Beiträge in unbestimmter Höhe monatlich oder auch jährlich eingezahlt werden können. Im Gegensatz zur sonst üblichen Rentenversicherung ist das Kapitalwahlrecht zum Ende der Laufzeit bei der Riester Direktversicherung jedoch ausgeschlossen. Hier ist lediglich die Auszahlung einer lebenslangen Rente möglich.

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