Riester Rente
Die clevere Rente mit bis zu 70% Zulagen vom Staat
Die staatlich geförderte Riester-Rente bietet eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Bis heute haben sich bereits mehr als 9,7 Millionen Deutsche für die Vorteile der Riester-Rente entschieden. Sichern auch Sie sich bis zu 70% Zulagen und satte Steuervorteile für Ihre Altersvorsorge.
Staatliche Zulagen
Jahr | Grundzulage Singles | Grundzulage Ehepaare | Kinderzulage |
---|---|---|---|
2002 / 2003 | 38 Euro | 76 Euro | 46 Euro |
2004 / 2005 | 76 Euro | 152 Euro | 92 Euro |
2006 / 2007 | 114 Euro | 228 Euro | 138 Euro |
ab 2008 | 154 Euro | 308 Euro | 185 Euro |
Um die oben genannten Zulagen zu erhalten, müssen Bürger einen bestimmten Anteil ihres Jahreseinkommens in ihre Riester-Altersvorsorge einzahlen. Ab dem Jahr 2008 beträgt der Mindestbeitrag 4 Prozent des Jahreseinkommens, höchstens jedoch 2100 Euro. Geringere Beiträge sind möglich, senken aber auch die Förderbeträge.
Vorteile der Riester-Rente
- Wird der Riester-Sparer längerfristig arbeitslos, so wird das in die Riester-Rente eingezahlte Kapital nicht bei der Anrechnung von Vermögen berücksichtig und ist somit geschützt.
- Das angesparte Riester-Kapital ist pfändungssicher
- Riester-Verträge können vom Sparer gewechselt werden. Gibt es einen besseren Tarif, so kann man den alten Vertrag auflösen und zu einem besseren Anbieter übertragen.
Voraussetzungen für die Riester-Rente
Grundsätzlich kann jeder Bürger eine Riester-Forderung erhalten, wenn er ein Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle. Keine Förderung erhalten Bürger, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehört:
- Freiberufler
- Geringfügig Beschäftige, die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungpflichtig sind
- Selbständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Rentner
- Studenten ohne Rentenversicherungspflicht
Riester-Modelle
Die Riester-Förderung kann auf vielen unterschiedlichen Altersvorsorge-Modellen basieren. Die Riester-Förderung erhalten sie nur, wenn die gewählte Anlageform von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert wurde. Die folgende Übersicht zeigt ihnen mögliche Anlageformen:
- Rentenversicherungen
- Banksparpläne
- Fondssparpläne
- Fondsgebundene Rentenversicherungen
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Riester-Rente Besteuerung
Die Riester Rente wird nachgelagert d.h. während der Auszahlungsphase voll versteuert. Die Ansparphase der Riester-Rente ist steuerfrei. Die ährlichen Aufwendungen während der Ansparphase können zudem als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.