Riester Rente: Kinder und Kinderzulage

Menschen, die sich für den Abschluss einer Riester-Rente entscheiden, können von den staatlichen Förderungen dieser Altersvorsorgeform profitieren. Zu den Förderungen gehört zum einen die Möglichkeit, die Einzahlungen in den Riester-Vertrag steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen.

Zum anderen erhalten Vertragsinhaber aber auch staatliche Zulagen. Diese Zulagen sind aufgeteilt in eine Grundzulage, die jedem Vertragsinhaber gleichermaßen zusteht sowie eine Kinderzulage. Diese Kinderzulage erhalten Eltern, deren kindergeldberechtigte Kinder noch immer im Haushalt leben.

Die Kinderzulage steht dabei nicht beiden Eltern, sondern nur einem Elternteil zu. Grundsätzlich wird dabei davon ausgegangen, dass der Mutter die Kinderzulage zusteht, denn sie ist in den meisten Fällen aufgrund der Kindererziehung nicht mehr in Vollzeit beschäftigt, wodurch sich auch ihre spätere Rente reduziert. Sollte gewünscht werden, dass die Kinderzulage dem Vater zugerechnet wird, muss dies entsprechend beantragt werden.
Derzeit beträgt die Kinderzulage 185 Euro pro Jahr.

Um Familien mit kleinen Kindern zu unterstützten, wurde die Kinderzulage für Babys, die ab 2008 geboren wurden, auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Junge Familien sowie Familien mit vielen Kindern können so sehr stark von der Riester-Förderung profitieren, ihre Förderquote liegt zum Teil bei über 70%. Auf Wunsch berechnen wir Ihnen gern Ihre persönliche Förderquote. Setzen Sie sich einfach über das nachfolgende Formular mit uns in Verbindung.

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