Riester Rente Kindergeld
Deutsche Bürger können bereits seit dem Jahr 2002 durch die staatlich geförderte Riester-Rente profitieren und ihre Rente durch eine geförderte private Altersvorsorge ergänzen. Riester Sparer erhalten im Rahmen der Riester-Rente sowohl eigene Zulagen als auch Zulagen für jedes Kind. Seit dem Jahr 2008 beträgt die maximale Kinderzulage bei der Riester Rente satte 185 Euro.
Im Gegensatz zur Grundzulage erhält bei Ehepaaren jeweils nur ein Ehepartner die Kinderzulagen. Grundsätzlich steht der Anspruch auf das Riester Kindergeld dabei zunächst der Mutter zu. Die Kinderzulage kann jedoch auch auf den Vater übertragen werden, sollten beide Ehepartner einen entsprechenden Antrag stellen. Eine Ausnahme gilt bei getrennt lebenden Ehepartnern. In diesem Falle steht demjenigen Ehepartner die Kinderzulage zu, der auch das Kindergeld erhält. Sollte das Kind im Laufe des Jahres bei beiden Eltern leben und beide Eltern während dieser Zeit Kindergeld bezogen haben, so erfolgt keine Doppelauszahlung der Riester Kinderzulage sondern eine Zahlung an denjenigen Elternteil, der die erste Kindergeldzahlung im aktuellen Jahr erhalten hat.
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