Riester Rente Sonderausgabenabzug

Der deutsche Staat fördert die Riester-Rente durch staatliche Zulagen oder einen Sonderausgabenabzug. In den meisten Fällen lohnen sich für Riester-Sparer die staatlichen Zulagen eher als ein Sonderausgabenabzug. Wer jedoch ein sehr hohes zu versteuerndes Einkommen bezieht, kann durch die Anwendung des Sonderausgabenabzugs besser fahren. Die Entscheidung und Anwendung obliegt dem Finanzamt. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob die staatlichen Riester Zulagen oder ein Sonderausgabenabzug. Ist der Steuervorteil höher als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen des Einkommensteuerbescheides erstattet.

Sonderausgabenabzug

Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug pro Jahr
2002 / 2003 525,– EUR
2004 / 2005 1.050,– EUR
2006 / 2007 1.575,– EUR
ab 2008 2.100 Euro

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