Wohn Riester Darlehen
Wohneigentum ist bei mehr als 70% der Deutschen ein Herzenswunsch. Da eine eigene Immobilie auch ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge ist, fördert die Bundesregierung seit 2008 wieder die Schaffung von Wohneigentum, und zwar über die neue Eigenheimrente, die auch als Wohn-Riester bezeichnet wird.
Menschen, die diese Verträge nutzen, können die Riester-Förderung direkt in ihren Traum vom Wohnen investieren. Zur Förderung gehört zum einen die Grundförderung von derzeit 154 Euro, auch die Kinderzulage von 185 Euro (bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder) kann eingesetzt werden.
Zu den Produkten der Eigenheimrente gehören zum einen Riester-Bausparverträge, zum anderen aber auch Wohn Riester Darlehen. Diese Wohn Riester Darlehen werden als klassische Annuitätendarlehen mit einer festen Zinsbindungszeit sowie einer während dieser Zeit unveränderlichen Kreditrate abgeschlossen. Einziger Unterschied zu konventionellen Darlehen ist der Einbau einer Sondertilgungsmöglichkeit. Jährlich, bei Auszahlung der Riester-Zulagen, können diese als Sondertilgung in den Vertrag eingebracht werden. Somit verringert sich sofort die Restschuld des Darlehens, was sich positiv auf die Zinsbelastung auswirkt. Da in der zu zahlenden Annuität, der Rate des Darlehens, Zins- und Tilgungsleistungen enthalten sind, erhöht sich die Tilgung unmittelbar, was zu einer schnelleren Rückzahlung des Darlehens und zur Einsparung von Zinsen führt.
Wohn Riester Darlehen können alle Menschen in Anspruch nehmen, die ihr Wunschobjekt ab 2008 erworben oder gekauft haben, frühere Projekte werden leider nicht gefördert. Auch muss der Darlehensnehmer zum förderberechtigten Personenkreis gehören, also im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung entweder freiwillig versichert oder aber pflichtversichert sein.
