Wohn Riester Förderung
Die neue Wohn-Riester-Förderung wird für den Bau oder den Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie gezahlt. Um diese Förderung erhalten zu können, darf das Objekt jedoch nicht vor dem 31.12.2007 gebaut oder gekauft worden sein, zudem können nur förderberechtigte Personen die staatlichen Zulagen erhalten.
Zu den förderberechtigten Personen gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Arbeitslose, Eltern in Elternzeit sowie Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert sind, können die Förderbeträge nutzen. Die volle Förderung erhalten Sie jedoch nur dann, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einbezahlt haben. Liegt Ihr Einzahlungsbetrag darunter, wird die Förderung nur noch anteilig überwiesen.
Die Wohn Riester Förderung teilt sich dabei in zwei Bereiche. Dies sind zum einen die staatlichen Zulage, die vom Staat jährlich auf den Vertrag einbezahlt werden. Es handelt sich dabei um die Grundförderung von 154 Euro. Zusätzlich erhalten Sie für jedes Kind, für das Sie noch Kindergeld beziehen, eine Kinderzulage. Für Kinder, die vor dem 31. Dezember 2007 geboren wurden, beträgt diese Förderung 185 Euro, für jüngere Kinder wurde diese auf 300 Euro erhöht.
Sollten Sie bis zum Alter von 25 Jahren planen, einen Wohn-Riester-Vertrag, zum Beispiel einen Bausparvertrag, abzuschließen, werden Sie zusätzlich gefördert, und zwar mit einem Berufsanfänger-Bonus von 200 Euro.
