Riester-Bausparen
Wohneigentum ist für viele Menschen nach wie vor die beste Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Wie auch Rentenversicherungen und Banksparpläne fördert die Bundesregierung Ihre Bemühungen um Wohneigentum mit der so genannten Eigenheim-Rente, die umgangssprachlich besser unter dem Begriff Wohn-Riester bekannt ist.
Bei diesem Förderprogramm, welches mit der konventionellen Riester-Förderung vergleichbar ist, werden rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende und selbst Empfänger von Arbeitslosengeld I und II mit staatlichen Zulagen gefördert. Diese Zulagen können Sie dann, je nach Wunsch, entweder in einen Bausparvertrag zur Ansparung ihres Eigenkapitals verwenden oder aber Sie nutzen die Zulage als Sondertilgung für ein Annuitätendarlehen oder Bauspardarlehen. Sofern Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen, dürfen Sie das hierin angesparte Kapital jetzt komplett entnehmen und in Ihr Wohneigentum investieren.
In jedem Fall bietet Ihnen die Riester Rente Förderung die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen, die Sie, anders als Rentenversicherungsverträge, sofort nutzen können. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 154 Euro Grundförderung, zusätzlich werden Kinder mit 185 Euro pro Jahr gefördert. Für Kleinkinder und Neugeborene, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, beträgt die Förderung sogar 300 Euro.
Um die Eigenheim-Rente nutzen zu können, müssen Sie jedoch 4% Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in einen entsprechend zertifizierten Vertrag einzahlen. Weiterhin werden nur Objekte gefördert, die ab 2008 gebaut oder gekauft wurden.
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