Riester Bausparvertrag

Die Riester-Rente hat sich in den letzten Jahren zu einem Verkaufsschlager entwickelt, denn immer mehr Menschen nutzen diese Form der Altersvorsorge, um sich eine zusätzliche Rente aufzubauen. Neben einem Riester Rente Banksparplan oder Riester Rente Fondssparplan ist aber auch privates Wohneigentum wichtig, um im Alter nicht von Armut betroffen zu sein. Jeder, der über Wohneigentum verfügt, muss später von seinen geringen Rentenzahlungen keine Miete mehr bezahlen und kann sein Einkommen frei verfügen.

Da die Schaffung von Wohneigentum seit dem Wegfall der Eigenheimzulage nicht mehr gefördert wird, hat sich die Bundesregierung entschieden, eine erneute Fördermöglichkeit im Zusammenhang mit der Riester-Rente zu schaffen. Die so genannte Eigenheim-Rente bietet die gleichen Fördermöglichkeiten wie die klassische Riester-Rente, zudem können Guthaben in Riester-Verträgen für den Kauf oder den Bau von Wohneigentum verwendet werden.

Seit Anfang des Jahres 2009 bieten viele Bausparkassen auch Riester Bausparverträge an. Diese Verträge unterscheiden sich kaum von konventionellen Bausparverträgen, als Vertragsinhaber können Sie für Ihre hier getätigten Einzahlungen jedoch ebenfalls die Riester-Förderungen sowie die steuerlichen Vorteile erhalten.

Zusätzlich zu Ihren persönlichen Einzahlungen erhalten Sie dann die Zulagen von 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage (bzw. 300 Euro Kinderzulage für Kinder, die ab 2008 geboren wurden). Mit der Förderung erhöht sich somit Ihr angespartes Kapital, dass Sie als Eigenkapital in Ihre Finanzierung einbringen können. In der Darlehensphase können Sie die Förderung direkt als Sondertilgung nutzen, um so eine schnellere Entschuldung zu erreichen.