Riester-Rente Zulagenantrag

Viele Riester-Sparer verschenken Geld, wenn sie sich nicht fristgerecht um ihren Riester-Rente Zulagenantrag kümmern. Bei der Riester-Vorsorge wird der jährliche Zuschuss vom Staat nämlich nicht automatisch gezahlt. Die Zahlungen müssen innerhalb von zwei Jahren beantragt werden.

Wer also rückwirkend für das Jahr 2008 noch die staatlich geförderten Riester-Zulagen für sein Sparprodukt erhalten möchte, kann dies bin Ende diesen Jahres zum Stichtag 31. Dezember 2010 nachholen. Wer diese Frist versäumt, kann die Förderung nicht nachträglich erhalten.

Der Zulagenantrag muss in der Regel auch nur einmal ausgefüllt werden und ist beim jeweiligen Riester-Anbieter wie zum Beispiel Versicherungungen, Banken oder Fondsgesellschaften erhältlich. Sollte sich in der eigenen Lebenssituation ein Faktor ändern, der die Förderung beeinflusst, so muss der Antrag erneut angepasst werden. Zu diesen Faktoren gehören zum Beispiel Kinder oder eine Ehe.

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