Rürup Rente für Selbständige

Selbstständige und Gewerbetreibende hatten vor Einführung der Rürup Rente bzw. Basisrente in der Regel keine Möglichkeit, eine staatlich geförderte Rentenvorsorge in Anspruch zu nehmen.

Erst nach Einführung der Rürup Rente haben sich die Gegebenheiten diesbezüglich geändert. Selbstständige haben mit der Rürup Rente die Möglichkeit, privat für ihr Alter vorzusorgen und auf diesem Wege vom Staat attraktive Steuervorteile zu erlangen. Die Riester Rente kommt für Selbstständige im Gegensatz zur Rürup-Rente nicht in Frage, da diese in erster Linie den Angestellten vorbehalten ist.

Im Jahr 2009 ist es für Selbstständige mit einem Rürup Rentenvertrag möglich, 68 % der Beiträge, die sie in die Rürup Rentenkasse einzahlen, von der Steuer abzusetzen. Die Beiträge müssen bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ein Vorteil der Rürup Rente ist beispielsweise auch, dass die Rente bereits früher ausgezahlt werden kann als die gesetzliche Rente, nämlich nicht erst ab einem Alter von 65 bzw. 67 Jahren, sondern in der Regel bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Auf diese Weise kann also bereits der Vorruhestand finanziell abgesichert werden.

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