Riester Rente Förderung

22.12.2008

Riester-Rente

Der deutsche Staat fördert im Rahmen der Riester-Rente seit dem Jahr 2002 die private Altersvorsorge. Riester-Sparer können bei der Riester-Rente sowohl durch staatliche Zulagen als auch Steuervergünstigungen profitieren.

Die Riester Förderung besteht aus einer Grundzulage und einer Zulage für Kinder. Die Kinderzulage gilt für jedes Kind, wird jedoch nur für die Zeit gezahlt, in dem der Versicherte bzw. das Kind einen Anspruch auf Kindergeld hat.

Riester-Förderung

Jahr Grundzulage Singles Grundzulage Ehepaare Kinderzulage
2002 / 2003 38 Euro 76 Euro 46 Euro
2004 / 2005 76 Euro 152 Euro 92 Euro
2006 / 2007 114 Euro 228 Euro 138 Euro
ab 2008 154 Euro 308 Euro 185 Euro (300€ für ab 2008 Geborene)

Bei den oben genannten Zulagen handelt es sich um die Höchszulagen der Riester-Rente. Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen bestimmten Prozentsatz ihres Jahresgehaltes im Rahmen der Riester-Rente ansparen. Ab dem Jahr 2008 liegt der Mindestbeitrag für die volle Riester-Förderung bei 4 Prozent des Jahreseinkommens mit einem gedeckelten Wert von maximal 2100 Euro jährlich. Wer einen geringeren Anteil seines Gehaltes in die Riester-Rente einzahlt, senkt damit auch seinen Anspruch auf die Riester-Förderung.

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