Riester Rente Zulagen
26.12.2008
Seit dem Jahr 2002 fördert der Staat die private Altersvorsorge mit der so genannten Riester-Rente. Im Rahmen der Riester-Rente erhalten Riester-Sparer sowohl staatliche Riester Rente Zulagen als auch Steuervergünstigungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommenssteuer.
Die Riester Rente Zulage setzt sich aus zwei Elementen nämlich der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Beide Zulagen haben sich seit Beginn der Riester-Rente im Jahr 2002 schrittweise bis zum Jahr 2008 erhöht.
Riester Rente Zulagen
| Zeitraum | Grundzulage für Singles | Grundzulage für Ehepaare | Kinderzulage |
|---|---|---|---|
| 2002 und 2003 | 38 Euro | 76 Euro | 46 Euro |
| 2004 und 2005 | 76 Euro | 152 Euro | 92 Euro |
| 2006 und 2007 | 114 Euro | 228 Euro | 138 Euro |
| Ab 2008 | 154 Euro | 308 Euro | 185 Euro (300€ für ab 2008 Geborene) |
Die Riester Grundzulage steht jedem förderberechtigten Riester-Sparer zu. Die Zulage für Kinder steht grundsätzlich der Mutter zu und wird für jedes Kind einzeln veranschlagt. Auf Antrag kann die Kinderzulage jedoch auch dem Vater zugesprochen werden.
Bei den oben genannten Riester Rente Zulagen handelt es sich um die maximalen Zulagen, die im Rahmen der Riester-Rente ausgezahlt werden. Um diese Zulagen zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen bestimmten Mindestsatz ihres Einkommens monatlich in der Riester-Rente ansparen. Um die maximale Riester Rente Förderung zu erhalten, müssen Riester Rente Sparer ab dem Jahr 2008 mindestens 4 Prozent ihres Brutto-Jahreseinkommens im Rahmen der Riester-Rente ansparen.
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