Riester Rente Ehepartner
02.01.2009
Insbesondere Familien mit Kindern können von den staatlichen Zulagen der Riester Rente profitieren. Gehören beide Ehepartner zu den förderberechtigten Riester-Sparern, so erhalten beide Ehepartner die staatliche Riester Förderung. Die Kinderzulage für jedes Kind der Ehepartner wird hingegen nur einmal pro Familie gezahlt. Sollten beide Elternteile eine Riester Rente abgeschlossen haben, so erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Diese Regelung kann von den Ehepartnern jedoch individuell entschieden werden.
Riester-Förderung für Ehepartner
| Jahr | Grundzulage Ehepaare | Kinderzulage |
|---|---|---|
| 2002 / 2003 | 76 Euro | 46 Euro |
| 2004 / 2005 | 152 Euro | 92 Euro |
| 2006 / 2007 | 228 Euro | 138 Euro |
| ab 2008 | 308 Euro | 185 Euro |
Bei den oben genannten Zulagen handelt es sich um die Höchszulagen der Riester-Rente. Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen bestimmten Prozentsatz ihres Jahresgehaltes im Rahmen der Riester-Rente ansparen. Ab dem Jahr 2008 liegt der Mindestbeitrag für die volle Riester-Förderung bei 4 Prozent des Jahreseinkommens mit einem gedeckelten Wert von maximal 2100 Euro jährlich.
Die Riester Förderung steht allen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Hierzu gehören Arbeitnehmer, Arbeitslose, Beamte, Angestellte des öffentlichen Rechts, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende.
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