Riester Rente Ehepartner

02.01.2009

Rente, Riester-Rente

Insbesondere Familien mit Kindern können von den staatlichen Zulagen der Riester Rente profitieren. Gehören beide Ehepartner zu den förderberechtigten Riester-Sparern, so erhalten beide Ehepartner die staatliche Riester Förderung. Die Kinderzulage für jedes Kind der Ehepartner wird hingegen nur einmal pro Familie gezahlt. Sollten beide Elternteile eine Riester Rente abgeschlossen haben, so erhält grundsätzlich die Mutter die Kinderzulage. Diese Regelung kann von den Ehepartnern jedoch individuell entschieden werden.

Riester-Förderung für Ehepartner

Jahr Grundzulage Ehepaare Kinderzulage
2002 / 2003 76 Euro 46 Euro
2004 / 2005 152 Euro 92 Euro
2006 / 2007 228 Euro 138 Euro
ab 2008 308 Euro 185 Euro

Bei den oben genannten Zulagen handelt es sich um die Höchszulagen der Riester-Rente. Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen bestimmten Prozentsatz ihres Jahresgehaltes im Rahmen der Riester-Rente ansparen. Ab dem Jahr 2008 liegt der Mindestbeitrag für die volle Riester-Förderung bei 4 Prozent des Jahreseinkommens mit einem gedeckelten Wert von maximal 2100 Euro jährlich.

Die Riester Förderung steht allen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Hierzu gehören Arbeitnehmer, Arbeitslose, Beamte, Angestellte des öffentlichen Rechts, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende.

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