Riester Rente Sonderausgaben
03.01.2009
Die Riester-Rente ist eine vom deutschen Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte private Zusatzrente. Ihre Altersvorsorgebeiträge aus der Riester Rente können bis zu folgender Höhe als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
| Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug | pro Jahr |
|---|---|
| 2002 / 2003 | 525,– EUR |
| 2004 / 2005 | 1.050,– EUR |
| 2006 / 2007 | 1.575,– EUR |
| ab 2008 | 2.100 Euro |
In der Regel werden die staatlichen Riester Zulagen interessanter sein als der Sonderausgabenabzug. Wer jedoch ein sehr hohes zu versteuerndes Einkommen bezieht, kann durch die Anwendung des Sonderausgabenabzugs besser fahren. Der Sonderausgabenabzug wird vom Finanzamt automatisch vorgenommen, sollte er für Sie günstiger sein als der Anspruch auf die staatlichen Riester Zulagen. Ist der Steuervorteil höher als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen des Einkommensteuerbescheides erstattet.
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