Riester Rente Sonderausgaben

03.01.2009

Rente, Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine vom deutschen Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte private Zusatzrente. Ihre Altersvorsorgebeiträge aus der Riester Rente können bis zu folgender Höhe als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug pro Jahr
2002 / 2003 525,– EUR
2004 / 2005 1.050,– EUR
2006 / 2007 1.575,– EUR
ab 2008 2.100 Euro

In der Regel werden die staatlichen Riester Zulagen interessanter sein als der Sonderausgabenabzug. Wer jedoch ein sehr hohes zu versteuerndes Einkommen bezieht, kann durch die Anwendung des Sonderausgabenabzugs besser fahren. Der Sonderausgabenabzug wird vom Finanzamt automatisch vorgenommen, sollte er für Sie günstiger sein als der Anspruch auf die staatlichen Riester Zulagen. Ist der Steuervorteil höher als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen des Einkommensteuerbescheides erstattet.

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