Riester Rente Sonderausgabenabzug
06.01.2009
Der deutsche Staat fördert die Riester-Rente durch staatliche Zulagen oder einen Sonderausgabenabzug. In den meisten Fällen lohnen sich für Riester-Sparer die staatlichen Zulagen eher als ein Sonderausgabenabzug. Wer jedoch ein sehr hohes zu versteuerndes Einkommen bezieht, kann durch die Anwendung des Sonderausgabenabzugs besser fahren. Die Entscheidung und Anwendung obliegt dem Finanzamt. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob die staatlichen Riester Zulagen oder ein Sonderausgabenabzug. Ist der Steuervorteil höher als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, wird Ihnen die Differenz im Rahmen des Einkommensteuerbescheides erstattet.
Sonderausgabenabzug
| Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug | pro Jahr |
|---|---|
| 2002 / 2003 | 525,– EUR |
| 2004 / 2005 | 1.050,– EUR |
| 2006 / 2007 | 1.575,– EUR |
| ab 2008 | 2.100 Euro |
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