Riester Rente Mindesteigenbeitrag
08.01.2009
Der deutsche Staat fördert seit dem Jahr 2002 die private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Im Rahmen der Riester Rente wird die eigene private Zusatzvorsorge in Form von staatliche Zulagen gefördert. Um die vollen Riester Zulagen zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen Teil ihres monatlichen Gehalts als Beitrag einzahlen. Die volle Riester-Förderung wird gewährt, wenn der Riester Sparer 4 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich der maximalzustehenden Zulagen monatlich einzahlt.
Wird der Mindesteigenbeitrag nicht mit den vollen 4 Prozent eingezahlt, so erfolgt eine Kürzung der Zulagen im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum Mindesteigenbeitrag.
Staatliche Zulagen bei Einzahlung des Mindestbeitrags

Riester-Rente im Vergleich
Fordern sie jetzt einen kostenlosen Riester-Rente Vergleich mit detaillierten Informationen zum Mindeseigenbetrag an. Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.
Kommentar schreiben