Riester Rente Mindesteigenbeitrag

08.01.2009

Rente, Riester-Rente

Der deutsche Staat fördert seit dem Jahr 2002 die private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Im Rahmen der Riester Rente wird die eigene private Zusatzvorsorge in Form von staatliche Zulagen gefördert. Um die vollen Riester Zulagen zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen Teil ihres monatlichen Gehalts als Beitrag einzahlen. Die volle Riester-Förderung wird gewährt, wenn der Riester Sparer 4 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens abzüglich der maximalzustehenden Zulagen monatlich einzahlt.

Wird der Mindesteigenbeitrag nicht mit den vollen 4 Prozent eingezahlt, so erfolgt eine Kürzung der Zulagen im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum Mindesteigenbeitrag.

Staatliche Zulagen bei Einzahlung des Mindestbeitrags
Riester Rente Mindesteigenbetrag

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