Rürup Rente Steuer
19.01.2009
Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, die sich für denjenigen rentiert, die sie von der Steuer absetzen können. Da dies nicht jeder kann, müssen grundsätzlich immer die jeweils individuellen Rahmenbedingungen beleuchtet werden. Ob es schließlich zum gewünschten Steuereffekt kommt oder nicht, ist von verschiedenen Kriterien abhängig.
Ausschlaggebend ist beispielsweise das Alter der jeweiligen Person und die Art der Einkünfte. Zudem ist es wichtig, ob jemand zum Beispiel Beamter ist, oder ob er pensioniert oder selbstständig tätig ist. Außerdem spielt der Status des Ehegatten / der Ehegattin eine Rolle.
Bei der Steuererklärung können die eingezahlten Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben geltend gemacht werden, was dann zu den attraktiven Steuerbegünstigungen führt. Die Abzugsfähigkeit der entsprechenden Beiträge unterliegt einer bestimmten Regelung, die bis zum Jahre 2025 die jeweiligen Prozentsätze festlegt.
Dies bedeutet eine schrittweise Begünstigung, welche im Jahre 2005 eine Abzugsquote von 60 Prozent aufweist. Diese steigt in den folgenden Jahren bis 2025 um jeweils 2 Prozentpunkte an, bis die Abzugsfähigkeit letztlich 100 Prozent beträgt. Genauso verhält es sich mit der Besteuerung der späteren Auszahlungen der Rente. Auch diese wird in den folgenden Jahren schrittweise ansteigen. Begonnen mit 50 Prozent im Jahre 2005, ist die Rürup-Rente 2040 schließlich voll steuerpflichtig. Von 2005 bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt.
Rürup-Rente im Vergleich
Fordern Sie jetzt einen kostenlosen Rürup-Rente Vergleich mit detaillierten Informationen zu den Rürup-Steuervorteilen an. Dieser Service ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.
Kommentar schreiben