Rürup Rente Steuererklärung

20.01.2009

Basisrente, Rente

Die eingezahlten Beiträge der Rürup Rente oder auch Basisrente, können bei der Steuererklärung abgezogen werden, indem man sie als Sonderausgaben geltend macht. Es handelt sich also um ein ähnliches Prinzip wie bei der Riester Rente. Für Rürup-Rentensparer bedeutet dies eine schrittweise ansteigende Steuerersparnis, die bis zum Jahre 2025 um jährlich zwei Prozent ansteigt.

Für das kürzlich begonnene Jahr 2009 heißt das:
Alle Beiträge zur Rürup Rente, die 2009 eingezahlt werden, können bis zu 68 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Wie geplant wurde damit die Vergünstigung erneut um zwei Prozentpunkte angehoben und führt damit zu einer erneuten Minderung des zu versteuernden Einkommens.

Die Grenze liegt allerdings auch in diesem Jahr wieder bei 20.000,- Euro – mehr darf nicht eingezahlt werden, um die Steuervorteile der Rürup Rente zu nutzen. Absetzbar sind die Beiträge zur Basisrente im Übrigen auch dann, wenn diese Form der Altersvorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert wird. Dies funktioniert jedoch nur, sofern die Zusatzversicherung einen kleineren Anteil als 50 Prozent ausmacht. Bei Überschreitung des 50-Prozent-Wertes ist es lediglich noch möglich, den Anteil der Berufsunfähigkeitsversicherung der Rürup Rente unter dem Punkt „andere Vorsorgeaufwendungen“ als Sonderausgaben abzusetzen.

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