Rürup Rente Ausland
03.02.2009
Die Rürup Rente darf im Gegensatz zur Riester Rente auch ins Ausland überwiesen werden. Plant man, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, ergeben sich unmittelbar Fragen bezüglich der Versteuerung der Rente. Dabei ist es so, dass die Besteuerung der Rente abhängig ist von einem so genannten Doppelbesteuerungsabkommen. Mit über 100 Staaten besteht ein derartiges Abkommen. In solchen Fällen gilt für gewöhnlich das Wohnsitzprinzip. Das bedeutet, die deutsche Rente wird nach den Gesetzen des als Wohnsitz ausgewählten Staates besteuert.
Hat der Rentner allerdings noch weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland, ändert sich nichts und die Versteuerung der Rente bleibt gleich. Grundsätzlich sind beim Thema Ausland folgende Punkte zu beachten:
Sind nur ein paar Jahre im Ausland geplant und soll der deutsche Wohnsitz beibehalten werden? Wird geplant, für immer seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern oder möglicherweise nur für einige Jahre, um dann später wieder zurück zu kommen? Bei Interesse an einer Rürup Rente und der Idee, möglicherweise ins Ausland zu gehen, ist eine persönliche Beratung, die die individuelle Ausgangssituation beleuchtet, ratsam.
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