Rürup Rente Voraussetzungen
06.02.2009
Ein Vertrag der Rürup Rente muss eine lebenslange Leibrente vorsehen, welche frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Des weiteren ist die Rürup Rente nicht vererbbar. In diesem Punkt ist die Möglichkeit vorgesehen, für Ehepartner und Kinder eine Hinterbliebenenabsicherung abzuschließen. Eine Hinterbliebenenrente darf jedoch die Höhe der Altersrente nicht überschreiten.
Zudem wird bei der Rürup Rente die Steuerpflicht bezüglich der Leistungen vorausgesetzt, die Rente wird also besteuert. Die Rürup Rente kann nicht auf andere Personen übertragen werden und sie ist weder veräußerbar, kapitalisierbar oder beleihbar. Um die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben geltend machen zu können, müssen ebenfalls diverse Voraussetzungen erfüllt werden. Vorgesehen werden darf in einem Vertrag nur eine Leibrente mit monatlicher Auszahlung. Außerem darf die Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen, wenn man den Vertrag vor dem 01. Januar 2012 abgeschlossen hat. Bei Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 darf die Rente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
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