Rürup Rente Versteuerung
09.02.2009
Aufgrund der Steuerbegünstigungen in der Ansparphase, müssen die Auszahlungen der Rürup Rente während der Auszahlungsphase versteuert werden. Die Versteuerung der Rente erfolgt jedoch wie die steuerlichen Begünstigungen in der Einzahlphase schrittweise. Die Rentenauszahlungen müssen in prozentualen Anteilen versteuert werden, deren Höhe einer bestimmten Regelung unterliegt.
Wie hoch der Anteil ist, den man letztlich von seiner Rente versteuern muss, hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente erstmalig in Anspruch genommen wird. Der steuerpflichtige Prozentsatz wird nämlich im ersten Jahr der Rentenauszahlungsphase festgelegt und anschließend über die komplette Rentendauer beibehalten. Wird eine Rente zum Beispiel erstmalig im Jahre 2005 ausgezahlt, so ist diese dauerhaft zu 50 % zu versteuern.
Im Jahr 2005 beginnend, steigt der zu versteuernde Prozentsatz bis zum Jahr 2020 um jährlich 2 % an, während ab 2020 der Anstieg pro Jahr nur noch 1 % beträgt. So sind die Rentenbezüge ab dem Jahr 2040 schließlich voll steuerpflichtig, müssen also zu 100 % versteuert werden. Wer nun im aktuellen Jahr 2009 erstmalig seine Rentenbezüge aus der Rürup Rente erhält, ist verpflichtet, seine Leistungen zu 58 % zu versteuern.
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