Rürup Rente für Freiberufler

10.02.2009

Basisrente, Rente

Für Personen, die freiberuflich tätig sind und aufgrund nicht stattfindender Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse keine gesetzlichen Rentenleistungen vom Staat erhalten, ist die Rürup Rente oder auch Basisrente genannt, das passende Gegenstück zur Riester Rente. Die Förderung der Riester Rente können Freiberufler nicht nutzen, da diese in erster Linie für Arbeitnehmer gedacht ist.

Die 2005 eingeführte Basisrente ist eine interessante Lösung für Selbstständige und Freiberufler, die in der Regel von einer hohen steuerlichen Belastung betroffen sind. Zwar kann die Rürup Rente von jeder Person, die in Deutschland steuerpflichtig ist, genutzt werden, jedoch ist diese Form der privaten Altersvorsorge für keine Zielgruppe so interessant wie für Freiberufliche und Selbstständige.

Zwar werden bei der Basisrente keine staatlichen Zulagen geleistet, doch können die Rürup-Sparer von erheblichen Steuerbegünstigungen profitieren. Dazu können die eingezahlten Beiträge zur Rürup Rente bis zu einer Höchstgrenze von 20.000,- Euro jährlich bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden. Der Höchstbetrag von 20.000 Euro richtet sich an alleinstehende Personen, bei Ehepaaren liegt die Höchstgrenze bei 40.000 Euro im Jahr.

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