Abwrackprämie nicht für Hartz-IV-Empfänger

Dienstag, 24. Februar 2009

Die Abwrackprämie ist eine der Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zur Stärkung der innerländischen Wirtschaft. Durch die Abwrackprämie können deutsche Bürger von einer Bonuszahlung beim Kauf eines Neuwagens profitieren. Doch gilt diese Regelung auch für Hartz IV Empfänger? Empfänger von Hartz IV können offenbar nicht von der staatlichen Abwrackprämie profitieren, da der Förderbetrag von 2500 Euro auf ihre Grundsicherung angerechnet wird.

Demnach handelt es sich bei der staatlichen Prämie um eine “Einnahme in Geldeswert”, welche als Einkommen zu berücksichtigen sei. Der Zuschuss zum Neuwagen wird damit auf die Leistungen von Hartz IV angerechnet und die gezahlten Regelsätze damit gemindert.