Zinsbindungsfrist

Oftmals wird im Rahmen eines Immobilienkredites eine Zinsbindung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Diese Festzinsvereinbarung enthält dann neben dem Zinssatz auch eine so genannte Zinsbindungsfrist. Innerhalb dieser Frist ist es zunächst einmal nicht möglich, den Zinssatz zu ändern, da sich sowohl der Kreditnehmer als vor allem auch der Kreditgeber während der Zinsbindungsfrist an den zugesagten Kreditzins halten müssen und diesen nicht ohne Zustimmung der anderen Partei ändern dürfen. In der Praxis sieht es dann allerdings nicht selten so aus, dass die Kreditnehmer bestehende Vereinbarungen auch vorzeitig innerhalb der Zinsbindungsfrist kündigen.

Der Kreditgeber, also im Regelfall die Bank, muss diese Kündigung zwar aus rechtlicher Sicht nicht akzeptieren, tut dieses allerdings aus Kulanz unter Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung in aller Regel dann dennoch. Eine Zinsbindung und die dann grundsätzlich einzuhaltende Zinsbindungsfrist wird in erster Linie seitens des Kreditnehmers dann gewünscht und ist aus dessen Sicht auch sehr sinnvoll, wenn das allgemeine Zinsniveau der Hypothekenzinsen bei Abschluss der Vereinbarung relativ niedrig ist. Durch die Zinsbindung hat der Kreditnehmer dann die Möglichkeit, sich diese günstigen Zinsen über viele Jahre hinaus zu sichern. Da in dieser Situation die Zinsbindung für den Kreditgeber natürlich eher nachteilig ist, werden oftmals variabel verzinsliche Darlehen zum gleichen Zeitpunkt vom Zinssatz her etwas günstiger angeboten.

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