Die neue Eigenheim-Rente
Montag, 13. April 2009Mit Beginn des Jahres 2005 wurde die bis dahin geltende Eigenheimzulage ersatzlos gestrichen. Um Menschen, die ein Eigenheim für ihre Altersvorsorge bauen oder kaufen wollen, weiterhin zu unterstützen, wurde Ende des Jahres 2008 die neue Eigenheimrente bzw. das “Wohn-Riestern” beschlossen. Sie besagt, dass das in einem Riester-Vertrag angesammelte Vermögen für eine Immobilie vollständig künftig nicht nur teilweise, sondern vollständig verwendet werden kann.
Des Weiteren muss dieser verfügte Betrag nicht mehr binnen einer festgesetzten Frist zurückgezahlt werden.
Doch damit nicht genug. Seit Anfang des Jahres 2009 bieten verschiedene Bausparkassen förderberechtigte Verträge an. Mit ihnen ist es möglich, die Riester-Zulage für die Ansparung von Eigenkapital zu nutzen. Wie auch bei der Riester-Versicherung sowie dem Riester-Banksparplan ist es für den Erhalt der Zulagen jedoch wichtig, dass Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einbezahlt werden. In der Darlehensphase dienen die Zulagen dann als Tilgung und sorgen für eine schnellere Entschuldung.
Neben geförderten Bausparverträgen können Sie nun auch Annuitätendarlehen mit Riester-Förderung abschließen. Bei ihnen wird die Förderung direkt in die Tilgung des Darlehens investiert, und zwar als vorher vereinbarte Sondertilgung. Die neue Eigenheimrente können Sie allerdings nur dann nutzen, wenn Sie ihr Haus ab 2008 gebaut oder gekauft haben. Ein vorheriger Immobilienerwerb ist nicht förderberechtigt.
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