Private und Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich
Mittwoch, 15. April 2009Die meisten Bürger in Deutschland sind aufgrund ihrer nicht selbstständigen Tätigkeit und bestimmten Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben daher nicht die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern.
Es gibt allerdings einige gravierende Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung, die für Personen interessant sind, die ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben (Selbstständige, Freiberufler, Angestellte ab bestimmte Einkommenshöhe).
Die beiden Hauptunterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen zum einen im Versicherungsumfang, also in der Breite der angebotenen Leistungen, und zum anderen in der Art der Beitragsberechnung und somit auch in der Höhe des zu zahlenden Beitrages. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Einheitsleistungen, sondern jeder Versicherte kann sich die gewünschten Leistungen in Form von bestehenden Tarifen selber auswählen.
In fast jedem Tarif ist zum Beispiel die vollständige Kostenerstattung bei Zahnersatz und die 1.- oder 2. Klasse-Behandlung im Krankenhaus integriert, während man hier im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gar keine oder nur teilweise eine Kostenerstattung erwarten kann bzw. die Leistung gar nicht angeboten wird. Die Beitragsberechnung findet bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur auf Basis der Einkommenshöhe statt, während der Beitrag zur privaten Krankenversicherung auf individuelleren Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen (Tarifen) basiert.
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