Private Krankenversicherung als Student
Freitag, 24. April 2009Bestimmte Personengruppen können sich nach dem deutschen Krankenversicherungssystem frei entscheiden, ob sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, oder lieber eine private Krankenversicherung abschließen.
Neben den Arbeitnehmern die mindestens drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4.050 Euro im Monat überschreiten, sowie den Beamten, Richtern, Selbstständigen und Freiberuflern, können sich auch Studenten zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Im Gegensatz zu Auszubildenden sind Studenten nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Da die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung allerdings aufgrund der Einkommenshöhe berechnet werden und Studenten in den meisten Fällen nur ein geringes Einkommen in Form einer Nebentätigkeit haben, ist der zu zahlenden Beitrag in der Regel in Form des Mindestsatzes geringer, als wenn man sich als Student in einer privaten Krankenversicherung versichern würde.
Das Hauptargument für Studenten, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern, ist von daher sehr oft das größere Leistungsangebot im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn man verschiedene Tarife mit angebotener Selbstbeteiligung einbezieht und davon ausgeht, dass Studenten wegen ihres Alters von in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren noch sehr „gut“ im Rahmen der privaten Krankenversicherung eingestuft werden, kann man sich allerdings auch als Student bereits für unter 90 Euro monatlich privat krankenversichern lassen.
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