Krankenversicherung Studenten
Mittwoch, 13. Mai 2009Studenten, die in Deutschland an einer Hochschule oder einer Fachhochschule eingeschrieben sind, müssen in jedem Fall eine Krankenversicherung nachweisen können. Wenn Sie noch jünger als 25 Jahre sind, sind Sie über Ihre Eltern im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert. Sie müssen sich somit um keine neuen Verträge kümmern. Im Anschluss daran gibt es die spezielle Krankenversicherung für Studenten, die Ihnen sowohl die medizinische Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkasse als auch niedrige Beiträge bietet.
Die Krankenversicherung für Studenten wird grundsätzlich für 14 Fachsemester gewährt, wobei Urlaubssemester werden natürlich nicht berücksichtigt. Die Versicherung steht zudem für Sie nur dann ein, wenn Sie das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Lediglich einige wenige Tatbestände können eine Verlängerung der Krankenversicherung erwirken. Hierzu gehören zum Beispiel familiäre oder persönliche Gründe, auch die Art der Ausbildung kann sich auf die Versicherung auswirken.
Haben Sie das 30. Lebensjahr überschritten oder aber das 14. Fachsemester abgeschlossen, entfällt die studentische Krankenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder aber auf Wunsch in die private Krankenversicherung wechseln. Private Versicherungsunternehmen bieten in diesem Fall häufig günstige Beiträge für Studenten, die Leistungen sind jedoch oft deutlich höher als in der gesetzlichen Krankenkasse.
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