PKV zu GKV wechseln
Freitag, 5. Juni 2009Sind Sie Versicherter der PKV, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nicht ohne Weiteres möglich. Durch diese Klausel will der Gesetzgeber verhindern, dass Sie in jungen Jahren, wenn die Beiträge in der privaten Krankenversicherung niedrig sind, sich dort versichern, im Alter aber in die gesetzliche Versicherung zurückkehren.
Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist nur dann möglich, wenn Ihr Einkommen unter die so genannte Jahresentgeltgrenze fällt.
Diese liegt 2009 bei 4.050 Euro monatlich oder 48.600 Euro jährlich. Diese Angaben sind natürlich Bruttobeträge. Liegt Ihr Einkommen jedoch stetig über dieser Grenze, ist ein Wechsel zurück in die GKV grundsätzlich ausgeschlossen. Liegt Ihr Einkommen darunter, müssen Sie dies über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nachweisen. Auch dann, wenn Sie älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiterhin in der PKV versichert bleiben. Seit Januar 2009 ist es dann nur möglich, in den Basistarif der privaten Versicherungen zu wechseln.
Sind Sie in der PKV versichert, Ihr Einkommen ist aber unter die Jahresentgeltgrenze gefallen, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Wurde ein derartiger Antrag jedoch einmal gestellt, ist ein Wechsel zurück nie mehr möglich.
Eine weitere Möglichkeit, von der PKV zurück in die GKV zu gelangen, ist Arbeitslosigkeit. Melden Sie sich nach erhaltener Kündigung arbeitslos, werden Sie automatisch wieder in das System der gesetzlichen Krankenversicherung eingegliedert. In allen Fällen sollten Sie den Wechsel zurück in die GKV jedoch gut überlegen, denn die einmal erzielten Altersrückstellungen gehen dann verloren.
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