Private Krankenversicherung 2007

Dienstag, 23. Juni 2009

Die private Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile, dies war im Jahr 2007 ebenso wie heute. Sowohl 2007 wie auch heute waren die Leistungen der privaten Krankenversicherung deutlich besser als die der gesetzlichen Krankenkasse, zudem wurden die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach den Versicherungsbestimmungen der Unternehmen berechnet.

Einziger Unterschied in der Privaten Krankenversicherung 2007 war die Beitragsbemessungsgrenze. Diese lag 2007 noch bei 5.250 Euro im westlichen Deutschland und 4,550 Euro in den neuen Bundesländern. Per heute liegt die Beitragsbemessungsgrenze jedoch bei 5.400 Euro bzw. 4.550 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt dabei an, bis zu welchem Monatseinkommen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung stetig ansteigen. Wurde die Beitragsbemessungsgrenze von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht, steigen die Beiträge weiter an.

Dabei ist die Beitragsbemessungsgrenze jedoch nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln. Diese Grenze gibt an, bis zu welchem Einkommen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten, war 2007 noch der sofortige Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Heute müssen Versicherte erst in drei aufeinander folgenden Jahren dieses Einkommen nachweisen können. Die Versicherungspflichtgrenze, die auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt wird, lag im Jahr 2007 noch bei 3.975 Euro monatlich bzw. 47.700 Euro jährlich.

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