Förderung der Riester-Rente über Anlage AV beantragen
Donnerstag, 9. Juli 2009Anleger, die sich für den Abschluss einer Riester-Rente entschieden haben, erhalten neben den staatlichen Zulagen auch eine nicht zu unterschätzende steuerliche Förderung. Beiträge, die in einen Riester-Vertrag einbezahlt werden, können dabei als Sonderausgaben steuerlich angesetzt werden, so dass sich die zu zahlende Einkommenssteuer reduziert und mitunter Steuererstattungen die Folge sind. Gerade bei Menschen mit höheren Einkommen kann sich dies sehr positiv auswirken.
Um von Steuervorteilen der Riester-Rente profitieren zu können, müssen Anleger die Anlage AV bei ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung mit ausfüllen. Diese Anlage kann zum einen im Internet ausgedruckt, zum anderen aber auch bei der zuständigen Finanzbehörde beantragt werden. Sie bestätigt, ob Anleger zum unmittelbaren oder zum mittelbaren Förderkreis gehören. Unmittelbar förderberechtigt sind beispielsweise Arbeitnehmer und Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, mittelbar förderberechtigt sind Selbstständige, deren Ehegatten unmittelbar förderberechtigt sind und bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
Gleichzeitig werden die jährlichen Einkommen sowie die Anzahl der Kinder, für die im aktuellen Jahr Kindergeld bezogen wurde, angegeben. Diese Angabe ist wichtig, da für jedes Kind die Riester-Zulage gewährt wird. Anhand des Einkommens wird sich die Steuerlast anhand der Riester-Rente dann reduzieren, der Steuerbescheid zeigt die definitive Ersparnis.
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