Riester-Zulagen über Dauerzulagenantrag
Freitag, 10. Juli 2009Die Riester-Rente hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Produkt der Versicherungswirtschaft entschieden. Immer mehr junge Menschen wissen um die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge und schließen ein Riester-Anlageprodukt ab.
Neben der späteren Rentenzahlung, die dieses Produkt bietet, erhalten Anleger zudem staatliche Förderungen. Hierbei erhält jeder Inhaber einer Riester-Rente, der zum förderberechtigten Personenkreis gehört, die Grundzulage von derzeit 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Anleger noch Kindergeld bezieht, erhöht sich die Förderung um 185 Euro. Um junge Familien noch stärker zu fördern, wurde die Kinderzulage für ab 2008 geboren Kinder auf 300 Euro heraufgesetzt.
Die Förderung für Riester-Anlagen wird jedoch nur dann gezahlt, wenn diese auch beantragt werden. Der Antrag kann dabei zum einen jährlich gestellt werden, was jedoch mit einigem Aufwand verbunden ist. Alternativ haben die Anbieter der Riester-Produkte einen Dauerzulagenantrag entwickelt, mit dem die Förderung nur einmalig beantragt werden muss. Die Dauerzulagenanträge werden in der Regel direkt beim Abschluss eines Produktes ausgehändigt.
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