Steueroptimierte Vermögensverwaltung

Freitag, 17. Juli 2009

Seit Beginn des Jahres 2009 ist in Deutschland die Abgeltungssteuer aktiv. Mit ihr wurde auch der bisher geltende Freistellungsauftrag in den Sparer-Pauschbetrag gewandelt, der nun sämtliche Werbungskostenabzüge beinhaltet. Der separate Ansatz von Werbungskosten in de Steuererklärung ist daher jetzt nicht mehr möglich, so dass vor allem Menschen mit größeren Vermögen benachteiligt sind.

Auswirkungen dieser Praxis ergeben sich insbesondere für Anleger bei Vermögensverwaltungen, denn diese berechnen mitunter hohe Jahresgebühren, die bisher steuerlich geltend gemacht werden können. Um eine steueroptimierte Vermögensanlage zu finden, ist daher das Studium der einzelnen Verträge wichtig. So ist es zwar nicht möglich, Werbungskosten anzusetzen, doch der Abzug von Limitgebühren sowie Maklercourtagen ist nach wie vor machbar, und zwar nicht nur bei Einzelorders, sondern auch bei Vermögensverwaltungen.

Hier werden vom Finanzamt pauschal 50% der Pauschalgebühren als Transaktionskostenanteil angerechnet. Dabei ist unabhängig, ob der Kunde selbst oder der Vermögensverwalter die Entscheidung für den Kauf- oder Verkauf der Papiere trifft. Diese Kosten können so den Gewinn reduzieren und mögliche Verluste erhöhen, so dass sich auch die zu zahlende Abgeltungssteuer vermindern kann.