Anbieterwechsel bei der Riester-Rente

Dienstag, 21. Juli 2009

Viele Menschen haben bereits einen Vertrag zur Riester-Rente abgeschlossen. Nicht immer ist man jedoch mit seinem Anbieter oder seinem vereinbarten Vertrag zufrieden und möchte wechseln. Hierbei sind jedoch einige Punkte zu beachten.

Durch das immer größer werdende Angebot an Riester-Produkten finden Anleger auch immer wieder Verträge, die günstigere Konditionen bieten, oft sogar mit weniger Risiko. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Riester-Anlagen als Banksparplan, als Fondssparplan, als klassische Rentenversicherung oder als fondsgebundene Rentenversicherung zu vereinbaren. Ein Wechsel des Anbieters ist dabei immer möglich, die jeweilige Förderung geht bei einem Anbieter- oder Tarifwechsel nicht verloren. Anleger sollten jedoch vor allem bei jüngeren Verträgen prüfen, ob sich der Wechsel tatsächlich lohnt. Oftmals werden nämlich die Vertragsgebühren auf einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt, so dass sich in dieser Zeit kaum Guthaben ansammeln.

Wichtig ist jedoch, dass es sich dabei tatsächlich um einen Wechsel handelt. Wird der Riester-Vertrag nur aufgelöst und gekündigt, müssen Anleger die staatliche Förderung zurückzahlen. Dies ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll, denn gerade die staatliche Förderung ist bei vielen Anlegern ein Grund für den Abschluss der Riester-Rente.

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