Haftung bei Banking-Betrug

Samstag, 4. Juli 2009

Die Anzahl der Betrugsdelikte im Online Banking wird immer größer. Viele Bankkunden scheuen sich deshalb davor, ihr Konto für das Online Banking freizuschalten und dieses zu nutzen. Und das, obwohl die Kontoverwaltung online zahlreiche Vorteile mit sich bringt.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Kontoinhaber natürlich selbst dafür Sorge zu tragen haben, dass keine fehlerhaften Buchungen über ihr Konto abgewickelt werden. Wichtig ist dabei, dass sowohl die PIN wie auch die TAN-Liste nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Zudem ist es notwendig, den Computer regelmäßig nach Viren oder anderen Problem zu untersuchen. Idealerweise wird eine Virensoftware der neuesten Generation verwendet.

Kontoinhaber, die all diese Ratschläge befürchten, müssen sich vor Betrugsdelikten nicht fürchten. Ein aktuelles Urteil besagt, dass in diesen Fällen die Bank für Überweisungen, die vom Konto ausgeführt wurden, haftet. Laut den Richten ist es ausreichend, wenn der PC-Nutzer die üblichen Sicherheitsvorschriften beachtet.
Sollte ein Betrugsfall vorgekommen sein, muss die Bank in jedem Fall sofort benachrichtigt werden, Kontoinhaber müssen zudem einen Antrag auf Erstattung stellen.