Zuschuss Riester
Freitag, 24. Juli 2009
Viele Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung müssen im Alter mit einer so genannten Versorgungslücke rechnen. Diese Lücke bezeichnet die Differenz vom bisherigen Nettoeinkommen zur späteren Rentenzahlung. Wie hoch Ihre individuelle Rentenlücke sein wird, können Sie mittels Rentenrechnern bequem ausrechnen. Vielfach handelt es sich dabei um einige Hundert Euro, die Ihnen im Alter dann fehlen, um Hobbys, Reisen oder andere Wünsche finanzieren zu können.
Um nicht allein ihre Rentenlücke schließen zu müssen, können Sie sich vom Staat einen Zuschuss holen, und zwar über die Riester-Rente. Je nach Wunsch können Sie hier einen Riester Rente Fondsparplan, eine Riester Rentenversicherung oder einen Riester Rente Banksparplan abschließen und die staatliche Förderung nutzen. Mit ihr erreichen Sie während der Laufzeit des Sparplans eine deutlich höhere Anlagesumme, so dass auch Ihre spätere Rente höher ausfallen wird.
Der Zuschuss zur Riester-Rente wir dabei erst dann überwiesen, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einbezahlt und die Zulage beantragt haben. Dies ist über einen Zulagenantrag direkt bei der Versicherung oder Bank möglich, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde. Um den Antrag nicht jedes Jahr erneut stellen zu müssen, gibt es mittlerweile eine Dauer-Zulagenantrag, der nur noch einmalig gestellt werden muss. Er wird in der Regel direkt mit Abschluss des Riester-Vertrags ausgehändigt.
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