Voraussetzungen Riester
25.07.2009
Um die Riester-Zulagen erhalten zu können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich können Sie die Riester-Rente dann abschließen, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
Schließlich soll die Riester-Rente einen Ausgleich zur Heraufsetzung des Rentenalters sowie zur Reduzierung des Rentenniveaus darstellen. Förderberechtigt sind Sie demnach dann, wenn Sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind, Ihr Kind während der Elternzeit erziehen und als geringfügig Beschäftigter arbeiten.
Auch als Auszubildender, Soldat oder Beamter haben Sie Anspruch auf die Riester-Rente. Als Selbstständiger oder Freiberufler jedoch können Sie die Förderung nur dann beantragen, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder wenn Ihr Ehepartner förderberechtigt ist und ebenfalls einen Vertrag abgeschlossen hat. Andernfalls steht Ihnen die Riester-Förderung nicht offen, alternativ können Sie dann jedoch auf einen Rürup-Vertrag, der ebenfalls steuerliche Vorteile bringt, zurückgreifen.
Für die Riester-Zulagen gibt es aber noch weitere Voraussetzungen. So müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einbezahlen. Bei einem Verdient von 30.000 Euro wären das 1.200 Euro jährlich oder 100 Euro monatlich. Erzielen sie aktuell kein Einkommen, ist der Mindestbetrag des jeweiligen Vertrages, der bei 5-10 Euro liegt, zu zahlen. Vom eigentlichen Verdienst ist der Zuschuss jedoch nicht abhängig, er wird für alle Verdienstgruppen gleichermaßen gezahlt.
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