Riester Hartz IV
Sonntag, 26. Juli 2009Die Riester-Rente eignet sich grundsätzlich für jeden, der eine private Altersvorsorge aufbauen möchte. Menschen jedoch, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder die Angst vor dem Arbeitslosengeld II haben, scheuen sich auch, einen derartigen Riester-Vertrag abzuschließen. Schließlich wird Guthaben bei der Ermittlung des Hartz IV-Anspruches mit herangezogen, was unter Umständen zu einer Reduzierung der monatlichen Bezüge führen kann.
Diese Angst ist jedoch unbegründet, denn Riester-Verträge, egal in welcher Form sie abgeschlossen werden, sind Hartz IV geschützt. Sollten Sie einmal Hartz IV beantragen müssen oder erhalten Sie bereits diese Leistungen, ist Guthaben aus einem Riester-Vertrag in jedem Fall nicht antastbar. Dieses gilt als Sparleistung für die Altersvorsorge und wird nicht zum vorhandenen Guthaben addiert.
Somit ist die Riester-Rente für Betroffene oder für Menschen, die sich wegen einer eventuellen Arbeitslosigkeit Sorge machen, eine gute Alternative für herkömmliche Spar- oder Rentenversicherungsverträge. Diese wären nämlich anrechenbar, wodurch Betroffene auch zur Auflösung dieser Verträge gebeten werden können.
Riester-Verträge haben dabei noch einen weiteren Vorteil: Neben dem Hartz IV-Schutz bieten sie Ihnen weiterhin einen Pfändungsschutz. Also auch dann, wenn Sie gepfändet werden, haben Ihre Schuldner keinen Zugriff auf Ihr hier geschaffenes Vermögen sowie die Zulagen. Diese können Sie im Alter dann selbst für Ihren Lebensunterhalt nutzen.
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