Bafög Riester

Donnerstag, 30. Juli 2009

Eine private Altersvorsorge ist heute für jeden Bürger wichtig. Vor allem junge Menschen sollten schon frühzeitig an die Absicherung im Alter denken, denn je zeitiger Sie einen entsprechenden Vertrag abschließen, desto besser entwickeln sich auch kleine Beiträge, denn der Zinseszinseffekt ist enorm.

Auch Auszubildende und Studenten können die Riester-Rente nutzen und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Studenten nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören, da sie keine Beiträge in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen. Haben Sie jedoch neben Ihrem Studium einen Nebenjob, etwa einen Minijob, aufgenommen, zahlen Sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und können so die Riester-Zulagen erhalten. Da das Einkommen relativ gering ist und die geforderten vier Prozent des Bruttoeinkommens schnell erreicht sind, gibt es einen Mindestbetrag von 60 Euro, der pro Jahr geleistet werden muss.

Neben der Frage nach der Förderung interessiert viele Studenten natürlich auch, ob die einmal angesparten Beiträge zur Riester-Rente auch dem Vermögen bei der Beantragung von Bafög gezählt werden. Dabei gilt, dass Guthaben, welches in einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag einbezahlt wurde, nicht dem Vermögen zugerechnet wird.

Der Grund hierfür ist, dass das Vermögen erst im Alter von 60 Jahren verfügt werden kann, und dann auch nur als monatliche Rente. Andere Vermögen wie beispielsweise Sparbücher, Festgelder und sogar Lebens- und Rentenversicherungen müssen jedoch angegeben werden und werden auch berücksichtigt.

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