Riester Rente 2009
Montag, 10. August 2009Mit der Reform der Rentenversicherung im Jahr 2000/2001 wurde unter anderem beschlossen, dass Rentenniveau des Eckrentners herabzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde der Aufbau einer privaten Vorsorge immer wichtiger, denn ob und in welcher Höhe in den kommenden Jahren weitere Einschnitte notwendig sind, kann heute noch nicht vorhergesagt werden.
Seit 2002 können Sie als Arbeitnehmer und Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt „riestern“. Der Begriff wird heute vor allem deshalb gebraucht, weil der ehemalige Minister für Arbeit und Soziales Walter Riester maßgeblich an der Entwicklung der Riester-Rente beteiligt war.
Bereits seit der Einführung der Riester-Rente teilte sich die Förderung in eine Grundzulage und eine Kinderzulage. In den ersten Jahren war die Förderung noch gering, denn Vertragsinhaber mussten nur geringe Teile ihres Einkommens in einen solchen Vertrag investieren. So lag die Grundzulage 2002 bei nur 38 Euro, die Kinderzulage wurde mit 46 Euro ausgezahlt.
Seit dem Jahr 2008 gelten jetzt ganz andere Beträge. Die Grundförderung liegt jetzt bei 154 Euro, die Kinderzulage bei 185 Euro. Darüber hinaus erhalten Eltern kleiner Kinder, die erst nach dem 31.12.2007 geboren wurden, einen erhöhten Förderbetrag von 300 Euro. Um die Förderung in voller Höhe erhalten zu können, müssen Sie jedoch vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einbezahlt haben.
Um vor allem junge Menschen für die private Altersvorsorge begeistern zu können, erhalten Bürger bis zum 25. Lebensjahr einen so genannten Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro. Neben der staatlichen Förderung können Sie zudem Steuervorteile geltend machen. Sie haben dabei die Möglichkeit, Beiträge zur Riester-Rente bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend zu machen.
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