Verrechnungsmöglichkeiten von Aktienverlusten
Samstag, 22. August 2009Viele Anleger müssen derzeit beim Blick auf ihr Depot mit Verlusten rechnen. Viele dieser Verluste sind vor allem im Aktiengeschäft sowie im Geschäft mit Investmentfonds entstanden. Bisher war es möglich, diese Verluste mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten, also zum Beispiel mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder aber mit Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu verrechnen.
Seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 ist dies nicht mehr der Fall. Jetzt können nur noch Altverluste, die vor dem 31.12.2008 entstanden sind, mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Hier gilt jedoch eine Befristung bis 2013, danach kann die Verrechnung nur noch mit Immobiliengeschäften erfolgen.
Anleger, die erst im Jahr 2009 Verluste aus Kapitalgeschäften erzielt haben, können diese nur noch mit Gewinnen aus Kapitalgeschäften verrechnen. Doch härter trifft es Inhaber von Aktien: Diese dürfen Verluste und Gewinne nur noch innerhalb der Aktiengeschäfte verrechnen, da diese zu einer Einkunftsart gehören. Die Verrechnung mit Zins- und Dividendeneinkünfte ist seit 2009 nicht mehr möglich.
