Riesterrenten
Dienstag, 18. August 2009Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die bereits seit 2005 genutzt werden kann. Großer Vorteil dieser Verträge ist die staatliche Förderung, die in den Jahren 2005-2008 stetig angestiegen ist. Durch monatliche Einzahlungen wird hierbei ein finanzielles Polster geschaffen, welches dann im Alter als Zusatzrente genutzt werden kann. Mit dieser Zusatzrente kann dann die finanzielle Lücke, die durch immer weiter sinkende Renten aufgetan wird, geschlossen werden.
Allerdings sollten Anleger beachten, dass Riesterrenten im Alter versteuert werden müssen. Zwar entfällt während der Laufzeit die Besteuerung der Erträge, im Alter jedoch erfolgt die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Um die Höhe der nachgelagerten Besteuerung den steigenden Zulagen anzupassen, wurde auch die Höhe der Besteuerung in den letzten Jahren stetig angehoben.
Die Riesterrenten gehören dabei im Alter zu den sonstigen Einkünften und müssen daher mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert werden. Natürlich geht man davon aus, dass der Steuersatz im Alter aufgrund der geringeren Einkünfte deutlich niedriger ist, trotz dessen müssen die Einnahmen versteuert werden.
Somit bietet die Riester-Rente während der Laufzeit zwar verschiedenen Vorteile, zu denen die Absetzbarkeit der Beiträge sowie die Zahlung der Zulagen zählen, im Alter jedoch muss die Versteuerung der Riesterrenten beachtet werden.
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