Bausparverträge

Bausparverträge sind Produkte spezieller Bausparkassen, die in erster Linie für die Nutzung der späteren Bauspardarlehen abgeschlossen werden. Kennzeichen des Bauspardarlehens ist, dass dieses ausschließlich wohnwirtschaftlich verwendet werden darf.

Somit ist die Nutzung der Darlehen auf den Neubau einer Immobilie, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen beschränkt. Um eine anderweitige Verwendung zu verhindern, müssen die Kreditnehmer den Bausparkassen die Mittelverwendung anhand von Rechnungen oder Bestätigungen des Bausparberaters nachweisen.

Um das Bauspardarlehen nutzen zu können, müssen Bausparverträge zuteilungsreif sein. Dies wird dann erreicht, wenn das Mindestguthaben (je nach Vertrag 40-50% der Bausparsumme) angespart ist und die Mindestvertragslaufzeit eingehalten wurde. Werden die Bausparverträge durch monatliche Sparleistungen bespart, wird die Zuteilungsreife in der Regel nach etwa sieben Jahren erreicht. Wer das Bauspardarlehen bereits früher nutzen möchte, kann die Zuteilung beschleunigen, und zwar durch Einzahlung einer Einmalsumme bei Vertragsbeginn. Oft kann die Zuteilung dann schon nach zwei bis drei Jahren erreicht werden.

Wird das Bauspardarlehen der Bausparverträge genutzt, können Kreditnehmer auf niedrige Zinsen und eine hohe Flexibilität zurückgreifen. Anders als andere Darlehen der Baufinanzierung sind Bauspardarlehen jederzeit kündbar, auch Sondertilgungen und eine vorzeitige Rückzahlung sind möglich.

Bausparer, die ihr Darlehen nicht nutzen wollen, können die Bausparverträge auch als alternativen Sparplan nutzen. Durch den Erhalt verschiedener Förderbeträge (Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie) ist die Rendite oft sogar höher als bei Banksparplänen, die Sicherheit der Verträge ist analog.

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