Riester Rente 2010
Donnerstag, 3. September 2009Bereits im Jahr 2005 hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Schaffung einer privaten Zusatzrente finanziell zu unterstützen. Ziel war es, dass Arbeitnehmer mindestens vier Prozent ihres Bruttoeinkommens in einen Vertrag zur Riester-Rente einzahlen, um die Reduzierung der gesetzlichen Rente durch das Absenken des Nettorentenniveaus zu kompensieren.
Da viele Arbeitnehmer nicht sofort einen solch hohen Betrag investieren konnten, wurde sowohl der notwendige Bruttobetrag vom Arbeitseinkommen als auch die Förderbeträge sukzessive angehoben. Heute müssen Riester-Sparer zur Erreichung der Förderbeträge mindestens vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens in einen entsprechenden Vertrag einbezahlen. Ist dies der Fall, erhalten sie 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage. Leben kleine Kinder im Haushalt, erhöht sich die Förderung für Kinder auf 300 Euro jährlich.
Auch für die Riester Rente 2010 gelten die eben genannten Förderbeträge, eine Erhöhung oder Absenkung wird nicht erfolgen. Da die Regierung daran interessiert ist, dass möglichst viele Menschen eine Riester-Rente als Altersvorsorge nutzen, werden jetzt Berufseinsteiger besonders gefördert. Sie erhalten zusätzlich zur Riester-Förderung einen Sonderbonus von 200 Euro.
Neben den Förderbeträgen erhalten Vertragsinhaber für die Riester Rente 2010 zusätzlich die Möglichkeit, die Einzahlungen als Sonderausgaben im Rahmen ihrer privaten Einkommenssteuererklärung anzugeben. Diese Sonderausgaben vermindern so das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Steuerlast sinken kann. Der maximal abzugsfähige Betrag liegt für die Riester Rente 2010 bei 2.100 Euro pro Jahr.
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