Riester Betriebliche Altersvorsorge

Donnerstag, 3. September 2009

Die betriebliche Altersvorsorge ist seit vielen Jahren ein wichtiger Baustein für die zusätzliche Rente. Seit dem Jahr 2002 haben Anleger sogar das Recht, einen Teil ihres Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Arbeitgeber müssen seither derartige Verträge ihren Mitarbeitern anbieten.

Viele Arbeitgeber gehen dazu Partnerschaften mit Versicherungen oder Banken ein, um diese Angebote offerieren zu können. Für die betriebliche Altersvorsorge kommen dabei verschiedenen Vertragsarten in Frage. Hierzu gehören die Pensionskassen sowie die Direktversicherung.

Seit einigen Jahren ist es auch möglich, die betriebliche Altersvorsorge mit den Vorteilen der Riester-Rente zu kombinieren. Dabei werden festgelegte Beträge direkt vom Bruttoeinkommen in den Riester-Vertrag investiert. Dies hat den Vorteil, dass für diesen Einkommensteil keine Einkommenssteuern bezahlen, lediglich die Sozialversicherungsbeiträge fallen an. Je nach Vertragsvereinbarung können die Beiträge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden, auch Mischformen sind durchaus üblich.

Somit können Riester-Verträge bei der betrieblichen Altersvorsorge doppelt punkten, denn neben der Einsparung der Steuern erhalten Vertragsinhaber auch die staatlichen Förderbeträge. Pro Jahr können Vertragsinhaber so 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage erhalten. Für kleinere Kinder, die erst ab 2008 geboren wurden, erhöht sich der Förderbetrag sogar auf 300 Euro pro Kind und Jahr. Diese werden direkt beim Vertragspartner durch einen Dauerzulagenantrag beantragt und vom Staat jährlich auf den Vertrag überwiesen.

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  • http://www.vilsmeier-herrmann.de K.-H. Herrmann

    Die Aussagen zum betrieblichen Riesterweg treffen zwar grundsätzlich zu, sollten aber sehr differenziert betrachtet werden. Denn in der Ansparphase gibt es auf dem rein privaten Riesterweg keine Förderunterschiede zum betrieblichen Riesterweg. Doch in der Rentenbezugsphase gibt es erhebliche Negativwirkungen auf dem betrieblichen Riesterweg. Denn nach derzeitig vorherrschender Meinung stellt der betriebliche Riesterweg in der Rückflussphase eine betriebliche Altersversorgung dar. Dies ist an der fehlenden Zertifizierung erkennbar, da der betriebliche Riestervertrag unter den Schutz des Betriebsrentengesetzes fällt.
    Folglich sind aus der Rente volle Beiträge zur KV+PPFlV zu bezahlen, was auf dem privaten Riesterweg nicht notwendig ist. Dies bedeutet eine Minderung der Rente um rd. 16,5 %!
    M.f.G.
    Karl-Heinz Herrmann