Riester Vorsorge

Montag, 14. September 2009

Die private Altersvorsorge ist bereits seit Jahren ein wichtiges Thema in der Politik und auch bei der Anlageberatung in Banken und Sparkassen. Schließlich ist sicher, dass die spätere Rente vor allem für die junge Generation nicht mehr ausreichen wird, um sich im Alter einmal Wünsche zu erfüllen.

Anleger, die auch im Alter nicht auf verschiedene Dinge verzichten wollen, sollten daher frühzeitig die private Vorsorge in den Vordergrund stellen. Eine gute Möglichkeit hierzu ist die Riester Vorsorge. Mit ihr können Anleger staatliche Förderungen nutzen und gleichzeitig etwas für die Altersvorsorge tun.

Die Riester Vorsorge können jedoch nur Menschen nutzen, die zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Dies sind zum einen alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer, zum anderen auch Rentner, Eltern in der Kindererziehung und Arbeitslose. Nicht zum förderberechtigten Personenkreis hingegen gehören Selbstständige und Freiberufler, sofern sie nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Um die Riester-Förderung nutzen zu können ist es weiterhin notwendig, einen entsprechend zertifizierten Vertrag abzuschließen. Diese Verträge, die als Banksparpläne, Versicherungen oder Fondssparpläne abgeschlossen werden können, müssen dabei eine 100%ige Beitragsgarantie bieten, auch ist hier das Kapitalwahlrecht am Laufzeitende ausgeschlossen.

Wir beraten Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten der Riester Vorsorge und erstellen Ihnen individuelle Berechnungen zur Versorgungslücke und zu den Riester-Produkten. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

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