Verändertes Unterhaltsrecht beschlossen
14.09.2009
Zum 01. September 2009 tritt in Deutschland die erst vor einigen Wochen beschlossene Änderung des Versorgungsausgleichs von Ehegatten in Kraft. Diese Änderungen wurden bei der Reform des Unterhaltsrechts beschlossen.
Das derzeit geltende Recht sieht vor, dass die Rentenanwartschaften zweier Ehegatten geteilt werden. Somit sollte bisher der Partner, der nicht in Vollzeit arbeiten konnte, sondern sich um die Kinder gekümmert hatte, im Alter sowie bei einer etwaigen Invalidität trotzdem abgesichert sein. Nach der Reform soll jedoch für jeden der beiden Ehegatten ein separates Versorgungskonto geführt werden, wodurch Ansprüche an verschiedenen Rententräger auch gesondert behandelt werden können. Somit kann der Ehegatten, der ein Anrecht auf den Versorgungsausgleich hat, diesen direkt beim Rententräger beanspruchen.
Zur weiteren Änderung gehört der Wegfall des bis dahin geltenden Rentner-Privilegs. Bisher wurde der Versorgungsausgleich eines bereits in Rente befindlichen Ehegatten erst dann vorgenommen, wenn auch der andere Ehegatte Rente bezogen hat. Heute wird dieser Ausgleich sofort vorgenommen, was mitunter zu einer Kürzung des Rentenbezugs führt.
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